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Reiki Anwendungen ersetzen nicht den Besuch beim Arzt oder Heilpraktiker, sondern sollten begleitend und unterstützen gegeben werden.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 2.3.2004 besagt:
"Wer die Selbstheilungskräfte des Patienten durch Handauflegen aktiviert und dabei keine Diagnosen stellt, benötigt keine Heilpraktikererlaubnis"
(Nähere Informationen hierzu erhalten Sie beim Dachverband Geistiges Heilen e.V., www.dgh-ev.de)
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